Brauchtums- und Böllerverein - BBV Sindelfingen e.V.

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Im Jahre 2021 haben sich 7 traditions- und brauchtumsbewusste Böllerfreunde und -Freundinnen zusammengefunden, um einen traditionellen Brauchtums und Böllerverein zu gründen. Die Gründungsversammlung fand am 24. Juli 2021 in Böblingen statt.

Unsere Motivation

Wir möchten alte Traditionen und Brauchtum im süddeutschen Raum wiederbeleben und/oder vor dem Vergessen bewahren. Dazu gehört das Jedermannsrecht des Böllerns, das als Brauchtum jedem ohne Einschränkungen offen steht. Als aktiver Böllerschütze ist lediglich die persönliche Unbedenklichkeit und Sachkunde im Sinne des Sprengstoffgesetzes nachzuweisen, um die erforderlich Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes erhalten zu können.

Desweiteren möchte sich der Verein auch fast vergessenen Traditionen, wie Brauchtum, Trachten und vergessenen Denkmälern und ihrer Geschichte widmen. Den Dingen, die in den letzten Jahrzehnten immer mehr in Vergessenheit geraten, oder verschwunden sind.

In erster Linie üben und pflegen wir jedoch das Brauchtum des Böllerns. Mit Hand- Schaft- und Standböllern, sowie mit Böllerkanonen. Dazu treten wir einheitlich in unserer Böllertracht auf, bestehend aus dem „Heckerhut“, schwarzer Zunfthose mit weißer Bluse und blauer Weste. Wir möchten dazu beitragen, dass traditionelles Böllern (nicht zu verwechseln mit Silvesterböllern oder pyrotechnischem Feuerwerk) als Brauchtum für jeden frei und ohne besondere Erlaubnis (mit Einschränkung der Erlaubnis nach § 27 SprengGzum Erwerb, Lagerung und Handhabung von Schwarzpulver) erhalten bleibt und nicht durch restriktive Gesetzgebung als Tradition und altes Brauchtum verschwindet.

Unsere Aktivitäten sind in erster Linie auf unregelmäßige Zusammenkünfte zum Böllern ausgerichtet. Darüber hinaus können wir bei Veranstaltungen, Festen und Feiern mit unseren Böllern auftreten und diese alte Tradition öffentlich pflegen und die Öffentlichkeit auf das Böllern als Brauchtum wieder stärker aufmerksam machen. Andere Aktivitäten des Vereinslebens werden zu spontanen Anläßen entstehen, wie der Besuch von Museen, historischen Stätten, Denkmälern, Recherche und Dokumentation alter Brauchtümer und traditioneller Historie.

So kannst Du mitmachen

Zum aktiven Böllern ist lediglich das vollendete 21 Lebensjahr und die Erlaubnis nach § 27 erforderlich. Wie Du diese erhältst, erfährst Du unter dem Menüpunkt "Informationen". Für öffentliche Auftritte ist dann unsere erforderliche Böllertracht einzuhalten, die sich in der Anschaffung finanziell im kleinen Rahmen hält. Für unsere Aktivitäten und Vereinstreffen gibt es keine festen Termine, wir treffen uns nach gegebenen Anlässen und auf Bedarf. Zum Böllern sind KEINE festen Übungstage erforderlich.
Wir planen Zusammenkünfte für unsere Vereinszwecke variabel, allerdings möchten wir zu besonderen Anlässen wie Sommer- und Wintersonnwende, oder z.B. den 1. Mai regelmäßige Böllertreffen veranstalten.

Wir freuen uns über jeden Brauchtums- und Böllerinteressierten, auch über passive Mitglieder, die sich mit uns und zu unseren Veranstaltungen treffen und an unseren Aktivitäten teilnehmen möchten, auch ohne selbst aktiv zu böllern. Helfen Sie mit, Tradition, Brauchtum und das Böllern als solches zu erhalten.
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